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Foto: Hannes Schachtner

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Hilfreiche Tipps

Licht ist ein Bestandteil unseres Lebens und bringt viele Vorteile mit sich. Wie bereits klar dargestellt, kann ein unbedachter Einsatz von Außenbeleuchtung jedoch auch viele negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Tierwelt haben. Ein nachtgerechter Umgang mit Außenbeleuchtung bedeutet, sich der Folgen bewusst zu sein und nachhaltig zu handeln.

Dabei geht es nicht automatisch darum, komplett auf Licht zu verzichten, sondern vielmehr darum, es gezielt und sinnvoll einzusetzen, denn Lichtverschmutzung hat vor allem drei große Ursachen:

  • Überbeleuchtung durch zu hoch eingesetzte Intensitäten
  • Streulicht durch fehlgeleitete Beleuchtung
  • Einsatz von umweltgefährdenden, kaltweißen Lichtfarben

Durch die Beachtung einiger grundlegender Prinzipien kann jeder und jede dazu beitragen, die Lichtverschmutzung zu verringern und so die Natur und das Klima zu schützen. Die folgenden fünf Grundprinzipien bieten eine wertvolle Orientierung bei der Planung und Umsetzung von Außenbeleuchtung. Sie wurden von der Organisation DarkSky International entwickelt, um eine nachhaltige und umweltfreundliche Beleuchtungspraxis zu fördern. Weitere Informationen gibt es in unserer Broschüre (PDF-Download: 3,4 MB).

Nützlichkeit

Der erste Schritt zu einer umweltfreundlichen Beleuchtung ist die kritische Hinterfragung der Notwendigkeit jedes einzelnen Lichtpunkts. Beleuchtung sollte nur dort installiert werden, wo sie wirklich benötigt wird, sei es zur Gewährleistung der Sicherheit, zur Orientierung oder für spezifische Aufgaben. Auch sollte die Beleuchtung nur dann eingeschaltet sein, wenn sie tatsächlich gebraucht wird. Eine sorgfältige Planung und regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit kann unnötige Beleuchtung vermeiden.

Zielgerichtet

Wenn die Notwendigkeit einer Beleuchtung festgestellt wird, ist eine präzise Lichtlenkung der nächste wichtige Punkt. Das Licht sollte nur dorthin gerichtet werden, wo es auch tatsächlich benötigt wird, also beispielsweise auf Straßen oder Gehwege. Ein Abstrahlen in den Himmel, in umliegende Naturbereiche oder an Hausfassaden ist zu vermeiden, da es Energie veschwendet und die Umwelt beeinträchtigt. Gut abgeschirmte Leuchten mit präziser Optik, speziell auch im Bereich von Fassadenbeleuchtungen, sorgen dafür, dass kein Licht nutzlos nach oben oder zur Seite abgestrahlt und Streulicht somit verhindert wird. Als Faustregel gilt: Licht sollte immer von oben nach unten gerichtet sein. Eine sorgfältige Planung und Installation von Leuchten sind hier entscheidend.

Ausmaß

Auch die Lichtmenge sollte auf das notwendige Minimum reduziert werden. Vielerorts wird aus Gewohnheit zu viel Licht eingesetzt, was Energie verschwendet und die Lichtverschmutzung verstärkt. Durch eine zielgerichtete Lenkung des Lichts kann die Intensität reduziert werden, ohne die Sicherheit oder Funktionalität zu beeinträchtigen. Zu helles Licht kann zudem blenden und die Anpassung des menschlichen Auges an die Dunkelheit erschweren. Die tatsächlich benötigte Lichtmenge ist von der jeweiligen Situation abhängig. Normen zur Beleuchtung von Arbeitsstätten, Straßen, Konfliktzonen etc. geben in der Regel Mindestwerte vor, legen aber selten Obergrenzen fest. Um eine Überbeleuchtung zu vermeiden, sollten diese Minimalwerte als Zielwerte betrachtet und möglichst nicht deutlich überschritten werden. Dabei müssen jedoch auch andere lichttechnische Parameter, wie beispielsweise die gleichmäßige Ausleuchtung, berücksichtigt werden, um eine optimale Beleuchtungslösung zu erreichen.

Kontrolliert

Selbst gut geplante und installierte Beleuchtung muss nicht die ganze Nacht mit voller Intensität strahlen. Beleuchtung sollte zeitlich auf die tatsächliche Nutzungsdauer beschränkt werden. Zeitschaltuhren können die Beleuchtung zu wenig genutzten Zeiten, etwa ab 22 Uhr, reduzieren oder ganz abschalten. Eine bedarfsgerechte Steuerung durch Bewegungsmelder oder Dimmen bei wenig Verkehr spart zusätzlich Energie, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen. Eine durchdachte Steuerung ermöglicht die Beleuchtung genau dann, wenn und in welchem Ausmaß sie tatsächlich gebraucht wird.

Geeignet

Die spektrale Zusammensetzung des Lichts, insbesondere der Anteil kurzwelliger blauer Anteile, hat großen Einfluss auf Menschen und Natur. Blaulastiges, kaltweißes Licht kann die Ausschüttung des „Schlafhormons“ Melatonin unterdrücken und den Tag-Nacht-Rhythmus stören. Auch für nachtaktive Insekten und andere Tiere ist kurzwelliges Licht besonders anlockend und kann deren Verhalten und Bewegung stören. Warmweißes Licht mit geringen Blauanteilen und einer Farbtemperatur unter 3.000 Kelvin ist daher im Außenbereich zu bevorzugen. In ökologisch sensiblen Gebieten soll die Farbtemperatur noch geringere Kelvin-Werte annehmen. Mit der LED-Technologie stehen hier geeignete Leuchtmittel zur Verfügung.

Ein Umdenken bringt viele Vorteile!

Die Prinzipien sollen als Hilfestellung dienen, um die wichtigsten Parameter für eine nachtgerechte Beleuchtung zu berücksichtigen und so die negativen Auswirkungen von Lichtverschmutzung zu minimieren. Die Anwendung dieser Prinzipien ist universell und kann bei jeder Art von Außenbeleuchtung, sei es im privaten, gewerblichen oder öffentlichen Bereich, eingesetzt werden. Durch die chronologische Abhandlung der Punkte wird sichergestellt, dass alle relevanten Aspekte systematisch geprüft und optimiert werden.

Der nachtgerechte Umgang mit Außenbeleuchtung erfordert meist ein Umdenken und eine sorgfältige Planung. Jedoch sind die Vorteile für Umwelt, Energieeinsparung und letztlich auch für uns Menschen enorm. Jeder und jede kann einen Beitrag leisten, sei es durch die Überprüfung der eigenen Außenbeleuchtung oder durch die Sensibilisierung anderer für das Thema.

Hilfreiches Nachschlagewerk

Ein optimales Nachschlagewerk bildet der Österreichische Leitfaden Außenbeleuchtung. Der Leitfaden greift die Problematik der Lichtverschmutzung auf und gibt konkrete Empfehlungen, wie die Außenbeleuchtung in Städten und Gemeinden so gestaltet werden kann, dass sie den Anforderungen an Sicherheit und Funktionalität gerecht wird, aber auch die negativen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt minimiert.

Dazu gehören beispielsweise Vorgaben zur Lichtlenkung, zur Farbtemperatur und zu den Betriebszeiten von Beleuchtungsanlagen. Auch rechtliche Aspekte und Fragen der Energieeffizienz werden behandelt.

Der Leitfaden versteht sich als praxisorientierte Ergänzung zu bestehenden Normen und Gesetzen und soll dazu beitragen, das Thema Lichtverschmutzung stärker in den Fokus von Politik und Öffentlichkeit zu rücken. Für Naturparke soll er wertvolle Anregungen liefern, um gemeinsam mit den umliegenden Gemeinden eine zukunftsfähige Beleuchtungsstrategie zu entwickeln.

ÖNORMEN

Die ÖNORM O 1052 „Lichtimmissionen - Messung und Beurteilung“ ist die zentrale Norm für die Minimierung von Lichtimmissionen in Österreich. Sie wurde zuletzt im Oktober 2022 aktualisiert und ist frei zugänglich. Die Norm definiert Grenzwerte und Anforderungen an Außenbeleuchtungsanlagen mit dem Ziel, die Auswirkungen auf Menschen und die Umwelt zu minimieren. Die ÖNORM O 1052 teilt Gebiete in verschiedene Bewertungsgebiete ein, von naturnahen bis hin zu städtischen Gebieten. Für jede Klasse gelten unterschiedliche Grenzwerte und Anforderungen bezüglich Betriebszeiten, Lichtfarbe, Abstrahlwinkel und Beleuchtungsstärke.

Maßgebliche Normen für die Außenbeleuchtung

Für die Planung von Straßenbeleuchtung sind europaweit die EN 13201 und national die ÖNORM O 1055 „Straßenbeleuchtung – Überprüfung der lichttechnischen
Gütemerkmale einer Beleuchtungsanlage durch Berechnung und Messung“ maßgebend. Diese Normen legen Mindestwerte für die Beleuchtungsstärke
und Gleichmäßigkeit fest, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die ÖNORM O 1055 erlaubt jedoch auch eine Reduzierung der Beleuchtungsstärke zu verkehrsarmen Zeiten, um Energie zu sparen mit definierten Abstufungen der Lichtintensität.
 

Weitere relevante Normen

  • ÖNORM EN 12193 „Licht und Beleuchtung - Sportstättenbeleuchtung“: Regelt die Beleuchtung von Sportstätten je nach Nutzung (Training, Wettkampf). Höhere Beleuchtungsstärken sind nur für Wettkämpfe auf nationalem oder internationalem Niveau zulässig.
  • ÖNORM EN 12464-2 „Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten- Teil 2: Arbeitsplätze im Freien“: Legt Mindestanforderungen an die Beleuchtung von Außenarbeitsstätten fest, um Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer*innen zu gewährleisten.
  • ÖNORM O 1051 „Straßenbeleuchtung - Beleuchtung von Konfliktzonen“: Gibt eine Anleitung für die Errichtung von Beleuchtungsanlagen bei Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten, Kreisverkehren, Fahrbahnteilern sowie Parkplätzen.
  • ÖVE/ÖNORM EN 50110 „Betrieb von elektrischen Anlagen“: Regelt den sicheren Betrieb und die Wartung von elektrischen Anlagen inklusive Außenbeleuchtung.

Lichtverschmutzung im oberösterreichischen Umweltschutzgesetz

In Oberösterreich hat man erkannt, dass bestimmte Teile der ÖNORM O 1052 so wichtig für den Schutz von Mensch und Umwelt sind, dass sie verbindlich im Landesumweltschutzgesetz verankert wurden. Konkret wurden die Grenzwerte für Betriebszeiten, Abstrahlgeometrie und Farbtemperatur für verpflichtend erklärt.

Das bedeutet, dass seit Mai 2024 alle neu errichteten Beleuchtungsanlagen und wesentliche Änderungen an bestehenden Anlagen diese Anforderungen zwingend erfüllen müssen. Für unveränderte Bestandsanlagen gilt eine Übergangsfrist bis 2029, um die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.

Ausnahmen von diesen Verpflichtungen sind nur in begründeten Fällen möglich, wenn öffentliche Interessen, wie etwa die Sicherheit, dies erfordern. Solche Abweichungen müssen in einem Beleuchtungskonzept genau dokumentiert und begründet werden. Zugleich hat Oberösterreich mit der Gesetzesnovelle klargestellt, dass öffentliche Beleuchtungsanlagen zum Zweck der Energieeinsparung und des Umweltschutzes abgeschaltet oder gedimmt werden dürfen, solange keine öffentlichen Interessen dagegensprechen. Damit wird den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, unnötige Beleuchtung zu reduzieren, um Energie und Kosten zu sparen sowie die Umwelt zu schonen.

Oberösterreich hat mit der verbindlichen Verankerung von Teilen der ÖNORM O 1052 im Landesumweltschutzgesetz einen wichtigen Schritt gesetzt, um die Lichtverschmutzung effektiv zu reduzieren. Das Bundesland übernimmt damit eine Vorreiterrolle in Österreich und zeigt, wie die Erkenntnisse aus den technischen Normen in verbindliches Recht überführt werden können.


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